Zweite Gotthardröhre: 3 Mia. für mehr Sicherheit
Die Nerven des Axpo-Managements liegen blank. Am 30. Oktober 2016 gab es bekannt, im Falle der Annahme der Initiative für einen geordneten Ausstieg aus der Atomenergie, beim Bund Schadenersatzforderungen in der Höhe von 4.1 Mia. Franken einzureichen. Selbst der Bundesrat sah sich genötigt, diese Forderung zu relativieren; er spricht von dreistelligen Millionenbeträgen pro AKW.
Die Axpo, und im Weiteren die Atomlobby, machen die Rechnung ohne den Wirt. Sie übersehen, dass sie die Bevölkerung bereits zur Übernahme des Restrisikos, d.h. der unbeschränkten Werkshaftung, gezwungen haben, denn keine Privatersicherung deckt die Schäden von Atomunfällen. Die Erfahrung aus rund 60 Jahren „Atomzeitalter“ haben gezeigt, dass sich Kernschmelzen, also GAU’s, im Durchschnitt alle 12 Jahre ereignen. Der Totalverlust von Heimat, sowie von Hab und Gut trug und trägt jede und jeder Einzelne. Details zum genauen Werteverlust von Liegenschaften zeigt die Bürgerinitiative Versicherungslücke.
Realistischerweise kann man davon ausgehen, dass die Ausserbetriebnahe aller AKWs bis 2029 Forderungen zwischen 3 bis 5 Mia. Franken auslösen wird, sofern die Richter diesen Betrag nicht noch reduzieren.
Für mehr Sicherheit am Gotthard, hat das Stimmvolk für die zweite Röhre 3 Mia. Franken gesprochen. Weshalb sollte das Schweizervolk nicht dieselbe Summe aufwenden, um die Sicherheit für existenzielle Teile des Schweizerlandes wieder herzustellen und sich so vom bedrohlichen Restrisiko freizukaufen?
Atomenergie ist Bundessache
Ja, das Restrisiko gehört Ihnen, denn mit dem Verfassungsartikel 24 quinquies der Bundesverfassung wurde die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Atomenergie zur Bundessache erklärt. Dem Grundsatz, dass die Nutzung der Atomenergie Bundessache sei, stimmten am 24. November 1957 das Volk mit 77.3 % sowie sämtliche Kantone unmissverständlich zu. Die Erwartungen an die sogenannt friedliche Nutzung der Atomenergie waren enorm: sicher, sauber, unerschöpflich und billig sei sie, wurde propagiert.
Das Restrisiko d.h. die unbeschränkte Werkshaftung – wurde uns allen übertragen
Gemäss Bundesverfassung Art. 5 lit 2 muss „staatliches Handeln im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein“. Ohne „verhältnismässigen“ Ausschluss der unbegrenzten Werkshaftplicht, des Restrisikos, könnte der Staat den ihm übertragenen Auftrag gar nicht umsetzen. Deshalb wurde die unbegrenzte Werkshaftpflicht, per Gesetz, an Sie übertragen. Und da keine Privatversicherung das Risiko von Atomunfällen versichert, wird das Restrisiko zu Ihrem ganz persönlichen Eigentum – ein zweifelhaftes Geschenk.
Das Kernenergiegesetz Art. 72 lit 2 präzisiert obige Vorgabe: „Sie [die Aufsichtsbehörden] ordnen alle zur Einhaltung der nuklearen Sicherheit und Sicherung notwendigen und verhältnismässigen Massnahmen an“. Korrekt müsste es heissen: Die Aufsichtsbehörden ordnen alle zur Sicherheit und Sicherung notwendigen und hinreichenden Massnahmen an. Diese Formulierung würde bedeuten, dass der Bau von Atomkraftwerken so teuer würde, dass der so produzierte Strom nicht vermarktet werden könnte.
In anderen Worten: Das strahlende, nukleare Restrisiko wird der Bevölkerung aufgezwungen, um vermeintlich „sicheren“, „sauberen“ und „billigen“ Atomstrom produzieren zu können.
Alle zwölf Jahre eine Nuklearkatastrophe?
Wie oft ist das Restrisiko schon eingetreten? Die Atomkraftwerkbauer haben wissenschaftlich ermittelt, dass eine Atomkatastrophe einmal in einer Million Jahren eintreten könnte. Effektiv haben sich in den 60 Jahren seit dem Beginn des „Atomzeitalters“ schon fünf nicht terroristisch motivierte Nuklear-Katastrophen ereignet: Im Durchschnitt alle zwölf Jahre!
Wie kann man da noch guten Gewissens behaupten, Atomkraftwerke seien sicher ?