Ermittlungen von Max Tobler
Die Atomlobby drückt sich vor dem Problem Terrorgefahr
CV Max Tobler
32 Jahre Pilot bei Swissair
Ex-Kdt B-747 und MD-11
Checkpilot
Type rate Instructor
Weitere 8 Jahre Kapitän auf einem grossen Businessjet
Heute als Simulatorinstruktor tätig für das lizenzrelevante Training von Linienpiloten.
Atomkraftwerke müssen vor Flugzeugabstürzen nicht geschützt sein
Die Möglichkeit von Flugzeugabstürzen auf Atomkraftwerke wurde bei der Erteilung der Baubewilligungen als so gering eingestuft, dass der Gesetzgeber darauf verzichtete, einen Schutz vor dieser Gefahr zu verlangen.
Um Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen, ordnete das ENSI im Jahre 1986 die Durchführung einer Studie an. Das Ergebnis der Studie ergab, dass die theoretische Wanddicke von Reaktorgebäuden 1.50 Meter betragen müssen um einem Flugzeugabsturz standhalten zu können.
Die Vorgabe für diese Studie lautete: Ein Militärjet mit einem Gewicht von 20 Tonnen und 5 Tonnen Treibstoff prallt mit 770 km/h auf das Reaktorgebäude.
Spätestens seit 2001 ist bekannt, dass Grossraumjets bis 25 mal schwerer sind und 50 mal mehr Treibstoff mitführen. Zudem können sie gleich schnell wie ein Kampfjet auf ein Reaktorgebäude aufprallen.
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Brennelemenbecken in Mühleberg praktisch ungeschützt
Obschon die Minimaldicke von 1.50 Metern mit einem 25-fach leichteren Flugzeug mit 50 mal zu wenig Treibstoff berechnet wurde, als es die heutige Realität erfordern würde, beträgt die Wanddicke des AKW Mühleberg im Deckenbereich lediglich 15 cm.
Das Bedenkliche dieses Sachverhaltes besteht darin, dass die abgebrannten, hochradioaktiven Brennelemente in einem offenen Becken unmittelbar unterhalb des Deckenbereiches abgekühlt werden.
So tun als ob
Wie gezeigt, war schon die vom ENSI 1986 angeordnete Studie eine Alibiübung.
Nach dem Terrorangriff von „Nine-Eleven“ auf die New Yorker Twin Tours, beruhigte das ENSI die Bevölkerung mit einem weiteren, 2003 publizierten Bericht. Dieser in unsäglicher „sowohl als auch-Manier“ abgefasste Bericht verwedelt und verfälscht aviatische Fakten und bestätigt die betreiberfreundliche Haltung des ENSI; welche als „nuklearfreundliche Sicherheit“ bezeichnet werden kann, die von einer neutralen Realitätsbetrachtung weit entfernt ist.
Worin besteht diese?